MEIN KIND ANMELDEN

Informationen zum Anmeldeverfahren sowie Absprachetermine für einen Einblick in den Kitaalltag  erfolgen über die

Kitaleiterin Delia von der Launitz

Telefon: 02863 9237840 

Mail: kita.standreas-velenDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

WISSENSWERTES

 Je nach Altersstufe können die Kinder angemeldet werden als

- Nestgruppen-Kids

- Bullerbü-Kids 

- Einstein-Kids

 

Der Kreis Borken ist zuständig für die Anmeldung und Bedarfsermittlung von Kitaplätzen, das Landesjugendamt Münster für die Bewilligung. Die Platzvergabe erfolgt Ende März - Anfang April des neuen Kitajahres.

Eine Anmeldung kann nur in einer Kita auf Ortsebene erfolgen. Doppelanmeldungen werden vor Anmeldeschluss auf Ortsebene abgeglichen. Es kann möglich sein, dass aufgrund einer hohen Anmeldezahl ein Kind im Wunschkindergarten keinen Platz erhält. Das Jugendamt trägt Sorge dafür,  dass rechtanspruchsberechtigte  Kinder einen Platz in einer anderen Kita der Stadt Velen-Ramsdorf erhalten. Ansonsten kommt das Kind auf eine Warteliste bis ein Platz in der Kita frei wird.

Der Träger der Kita schliesst bei Aufnahme des Kindes mit den Eltern einen Betreuungsvertrag. Grundlage bildet das Statut des Bistums Münster "Für ihr Kind die katholische  Tageseinrichtung". Außerdem erklären sich die Eltern mit der kitaspezifischen pädagogischen Konzeption einverstanden. 

Nach der jährlichen Bedarfsermittlung werden die Öffnungszeiten festgesetzt. Der "Rat der Einrichtung" setzt nach Anmeldeschluß die Aufnahmekriterien fest. Die Eltern können unterschiedliche Buchungsformen wählen. Die diesjährigen Buchungen ergeben die untenstehenden  Öffnungszeiten.   

Betrifft Kinder ab dem 3. Lebensjahr                                             

 

Std.

   Wochentage

Öffnungszeiten 

 

 

 

 

25

 

Montags - Freitags

 

7.30  - 12.30

 

 

35

 

 

Montags - Donnerstags

 

Freitags

 

 

7.15    - 12.30 

14.30  - 16.45

7.15   - 12.30

 

 

 

 

35

 

 

Montags - Freitags

 

 

7.15  - 14.15      

 

 

 

45

 

 

Montags - Donnerstags

Freitags

 

 

7.15  - 16.45      

7.15  - 14.15     

 

 

Betrifft Kinder ab dem 1. Lebensjahr

Montags - Freitags

25 Std.   7.30 - 12.30 

35 Std.   7.15 -14.15

45 Std.   7.15 - 16.45 freitags bis 14.15

 

Familienfreundliches Zusatzangebot für Kinder ab dem 3.Lebensjahr

Eine 35 Std.Buchung bieten wir außerdem als familienfreundliches Zusatzangebot an und ist auch als Kombination Block/Morgens -Nachmittags für die 3-6jährigen Kinder möglich. Für die Dienstplangestaltung brauchen wir jedoch eine Planungsicherheit: Bei dem Kombi-Modell legen die Eltern zwei feste Tage mit einem Mittagessen für  ein Jahr fest. Nachmittags findet dann kein Kitabesuch statt. Diese Buchungsform wird nur in wenigen Kitas angeboten, da sie eine besondere Flexibilität erfordert, die der Personalschlüssel vom Grundsatz eigentlich nicht hergibt.

Kein Wechsel von Buchungsformen innerhalb des Kitajahres

Auch ist ein Wechsel von Block auf Kombitage bzw. ein Wechsel der festgelegten Tage innerhalb des Kitajahres nicht möglich. Der Dienstplan des Personals wird für ein Kitajahr festgelegt. So wird der Mittagstisch an unterschiedlichen Tagen sichtbar mehr oder  weniger genutzt, so dass das  Personal an entsprechenden Tagen fest eingeplant wird.

Verweilzeiten

Die Verweilzeiten müssen dem Wohl des Kindes entsprechen. Die Verweilzeiten entsprechen somit nicht regulär den Öffnungszeiten. 

Bringzeiten

Wir bieten breitgefächerte Bring- und Abholzeiten. Um 9.00 Uhr sollten die Kinder eingetroffen sein.  Kita-Ende ist immer identisch mit der einhergehenden Buchungs- und Öffnungszeit. Die Kinder werden an der Gruppenraumtür verabschiedet, wenn die Erzieherin das Kind sichtbar wahrgenommen hat. Erst dann beginnt die Ausichtspflicht der Erzieherin.

Abholberechtigte Personen

Alle Eltern müssen wenigstens eine abholberechtigte Person eintragen, für den Fall, wenn im Bedarfsfall das Kind abgeholt werden muss. Die abholberechtigten Personen werden  auch dann informiert, wenn die Eltern nicht erreichbar sind.

Ferien und Schliesstage

Die Kita kann bis zu 30 Tagen jährlich schließen. Eltern, die in den Sommerferien  Betreuungsbedarf  haben, müssen schriftlich nachweisen, dass die Arbeitgeber beider Elternteile in den Sommerferien keinen Urlaub gewähren können. Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs. Eine 14-tägige Alternativ-Ferienzeit des Kindes muss der Kita mitgeteilt werden.  Aufgrund des hohen personellen Aufwands wird jährlich überprüft, ob die Betreuung in unserer Kita stattfindet oder von den Erzieherinnen im St.Maria Kindergarten übernommen wird.

Elternbeitrag

Der Beitrag richtet sich nach Höhe des Einkommens, der Altersstufe und den Stundenbuchungszeiten. Er wird vom Kreis Borken - Fachbereich Jugend und Familie erhoben. Die Beitragstabelle ist zu finden unter www.kreis-borken.de. Das Geld für eine warme Mittagsmahlzeit ist an den Träger zu zahlen.

 

 

EINGEWÖHNEN - LOSLÖSEN - TRENNUNGSSCHMERZ ÜBERWINDEN 

EIN GEMEINSAMER PROZESS VON KIND  UND ELTERN

WIR BEGLEITEN...

"Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne...". In Hermann Hesses Gedicht spiegelt sich Neuanfang als Aufbruch wieder. So ist der Kitastart für  Eltern und Kind ein gleichermaßen  wichtiger Lebensabschnitt und bedarf einer Zeit der Eingewöhnung. Der Loslösprozess des  Kindes von den Eltern wird zu einem besonderen Erlebnis, welches für die kindliche Seele bedeutsamer ist als der Schuleintritt. Auch für die Eltern ist die Loslösung vom Kind ein seelischer Prozess. Bei diesem wechselseitigen Prozess zwischen Eltern  und Kind  bildet das Vertrauen zwischen Eltern und Erzieherin die Grundlage für einen gelingenden Eingewöhnungsprozess.

 

 

Bewegung in einem reizarmen Umfeld fördert die sinnliche Wahrnehmung.

 

 

Die Bullerbükids starten ab Vertragsbeginn. Jedes Kind wird  den ersten Kitatag in einem Zeitraum von einer Std. von seinen Eltern im Gruppenraum begleitet. Die Zeiträume werden von uns bekannt gegeben. Wir richten dann ein Elterncafe ein, damit die Kinder sich der Nähe der Eltern sicher sein können, die noch nicht allein im Gruppenraum verbleiben möchten. Denn nach ca. 20-minütiger  Anwesenheit von Eltern im Gruppenraum   ist für  ALLE KINDER elternfreie Zone. Auf der Grundlage - die Achtung vor den Kindern - ist   der Einblick von Eltern in die gruppendynamischen Prozesse, in die Eigenart eines jeden Kindes und in das Verhalten der anderen Kinder auf einen längeren Zeitraum hin im Sinne des Kinderschutzes nicht angemessen. Es ist  möglich, sein  Kind nach den kurzen Zeiträumen wieder mit nach Hause nehmen - denn: Jeder Tag darf ein neuer Anfang sein... 

Auch die Nestgruppenkinder starten ab Vertragsbeginn. Bei den Nestgruppenkindern orientieren wir uns am "Berliner Modell". Dabei wird der Zeitraum und die Verweildauer ausgeweitet. In der Nestgruppe finden aufgrund der Altersstufe noch keine gruppendynamischen Prozesse statt, so dass im Sinne des Kinderschutzes die Elternanwesenheit im Gruppenraum nicht beeinträchtigt wird. Je nach Alter und Entwicklungsstand  des Kindes wird die Elternanwesenheit Grundlage für einen gelingenden Beziehungsaufbau. Hierzu gehört auch das Wickeln der Kinder, welches die Eltern solange  übernehmen bis  die Erzieherin so vertraut ist, die dann den sensiblen Bereich übernimmt. In der ersten Woche verbleiben die Eltern von U3-Kindern mit ihrem Kind gemeinsam in der Kita. Sodann erfolgen in Absprache mit der Erzieherin weitere kleine Schritte.

Für alle Altersstufen sind die Erkenntnisse aus der Bindungsforschung zu beachten - denn: Je nachdem ob das Kind  sein Bindungsmuster zu den Eltern als sicher oder unsicher erlebt hat, wird sich dieses auf sein zukünftiges Bindungverhalten zu neuen Bezugspersonen auswirken. So kann die Eingewöhnungsphase von Kindern   bis zu zwei Monaten dauern. Sollte nach zwei Monaten das Kind nicht allein in der Kita verbleiben,  dann überlegen wir mit den Eltern die weitere Vorgehensweise. 

Je kürzer die Verweilzeit am Anfang (bis zu zwei Stunden),  um so besser gelingt der Eingewöhnungsprozess. Es hat sich bewährt, wenn Eltern  zunächst im privaten Umfeld dem Kind  Loslöseprozesse  einräumen, damit eine Überforderung ausgeschlossen werden kann. Der EIngewöhnungsprozess ist abgeschlossen, wenn sich ein weinendes Kind von der Erzieherin trösten lässt.

 

 

Gib den Kindern Wurzeln  zum Wachsen, 

wenn sie klein sind,

und Flügel zum Fliegen, wenn sie groß sind.

(Spruch aus Neuseeland)